Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) dient dem Erhalt der Gesundheit der Mitarbeiter eines Unternehmens. Darunter werden Maßnahmen zum Arbeitsschutz, betriebliches Eingliederungsmanagement und betriebliche Gesundheitsförderung gefasst. BGM sollte betrieben werden, um die Zukunft des Unternehmens zu sichern, da einerseits ein allgemeiner Fachkräftemangel herrscht und andererseits der demografische Wandel in den nächsten Jahren spürbar wird. Das bedeutet, dass eine Veränderung der Altersverteilung in der Bevölkerung zu erkennen sein wird. In Deutschland wird der Trend zu einer alternden Gesellschaft sichtbar, es wird zukünftig also weniger Erwerbstätige geben.

Das Arbeitsschutzgesetz wurde zudem 2013 um einen weiteren Punkt ergänzt. Nach §5 ArbSchG Gefährdungsbeurteilung Nr. 6 „psychische Belastung bei der Arbeit“ muss der Arbeitgeber Gesundheitsgefährdungen aufdecken, beurteilen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen einleiten.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Return to Work (RTW)

Viele Arbeitnehmer befürchten, dass sie durch eine längere Krankheitsphase Schwierigkeiten haben werden, in den Berufsalltag zurück zu kommen oder sogar ihr Arbeitsverhältnis ganz zu verlieren. Leistungsdruck und Wettbewerb steigen und damit auch die Anforderung an sich selbst, gesund zu bleiben und den Forderungen des Unternehmens gerecht zu werden. Aus diesem Grund ist es seit 2004 für Arbeitgeber verpflichtend, Betriebliches Eingliederungsmanagement zu betreiben (siehe §167 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch). Dies soll eine reibungslose Rückkehr in den Job ermöglichen, aber auch dem Erhalt der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit dienen. Deswegen greift sie auf vier verschiedenen Ebenen:

  • Medizinisch zum Erhalt der Leistungsfähigkeit
  • Psychisch zur Motivation und Selbstwirksamkeit
  • Sozial durch die Unterstützung von Kollegen und Vorgesetzten
  • Betrieblich mit Hilfe von optimierten Arbeitsbedingungen und -anforderungen

Win-Win-Situation für Mitarbeiter und Unternehmen

In der Praxis werden im Betrieb gesundheitsbezogene Aktivitäten angeboten, wie etwa Kurse, Seminare oder Schulungen zu den Themen Stressreduktion, Nikotinentwöhnung, Rückenschule, Autogenes Training und zur Verbesserung der eigenen Work-Life-Balance.

Für die Mitarbeiter steigern diese Angebote die Attraktivität des Unternehmens und tragen zur Motivation und Zufriedenheit im Betrieb bei. Durch die zukünftigen Veränderungen in der gesellschaftlichen Struktur sind dies wichtige Faktoren für ein Unternehmen. Sie müssen im War of Talents zum Employer of Choice werden. Längst reicht es nicht mehr aus, lediglich gute Verdienstmöglichkeiten anzubieten.

Aufgrund des steigenden Wettbewerbsdrucks erhöht sich auch das Risiko von psychischen Belastungen. Durch die voranschreitende Digitalisierung und veränderten Technologien kommt es zu neuen oder anderen Arbeitsbelastungen als zuvor. Zudem bewertet jeder subjektiv, wie belastend er seine Arbeit empfindet, da unterschiedliche Leistungsvoraussetzungen vorhanden sind. Kurzfristige Fehlbelastungen führen zu weniger Arbeitsmotivation, Konzentrationsstörungen und Ermüdung, längerfristig kann sich dies durch Bluthochdruck, Depressionen oder Burn-out zeigen. Im Jahr 2018 hatten laut DAK-Gesundheitsreport psychische Erkrankungen einen Anteil von 15,2 % aller Krankschreibungen, die Dunkelziffer ist wahrscheinlich viel höher. Darunter fallen Depressive Episoden (F32) und Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen (F43, Definitionen nach ICD-10), welche den größten Teil ausmachen. Anders als bei Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems (rund 20,9% der Krankschreibungen) handelt es sich um längerfristige Krankheitsfälle.

Ein Unternehmen muss demnach die Kosten durch Fehlzeiten, arbeitsbedingten Erkrankungen und krankheitsbedingten Produktionsausfällen stemmen. Eine Investition in Betriebliches Gesundheitsmanagement und Präventionsarbeit zahlt sich also zukünftig aus. Die gute Nachricht: Die Anzahl an Fehltagen durch psychische Erkrankungen im Jahr 2018 ist seit 2006 zurückgegangen.